Nur im Falle einer behördlichen Absage seitens der NRW Landesregierung bzw. der Stadt Köln oder der Kirchengemeinede Hl. Johannes XXIII., werden alle zurückgegebenen Originalkarten erstattet! Es liegt kein Fernabsatzvertrag vor; ein zweiwöchiges Widerrufsrecht wird daher nicht gewährt (§312g Abs.2 Nr. 9 BGB). |
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